Originalbelege

  1. In der Regel fordern die Finanzämter den Nachweis der entstandenen Kosten durch die entsprechenden Originalbelege. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. Im übrigen gilt: Solange der Vermieter die Einsichtnahme in die Originalbelege oder die Zusendung von Fotokopien verweigert, braucht der Mieter eine geforderte Nachzahlung nicht zu leisten. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)