In der Regel fordern die Finanzämter den Nachweis der entstandenen Kosten durch die entsprechenden Originalbelege.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Im übrigen gilt: Solange der Vermieter die Einsichtnahme in die Originalbelege oder die Zusendung von Fotokopien verweigert, braucht der Mieter eine geforderte Nachzahlung nicht zu leisten.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)