Originalberechnung

  1. Diese Änderung wird ab dem Monat wirksam, ab dem die 5 und mehr Prozent erreicht worden sind. Wird während der Laufzeit des Vertrages eine Indexneuberechnung veröffentlicht, so muß auf die neue Originalberechnung übergegangen werden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)