Orstverbindungsstraßen

  1. In der Hoheit der Amtsgemeinde und ihrer gewählten Vertretung sollen die Flächennutzungsplanung, Abwasserfragen, Orstverbindungsstraßen, Schul- und Kita-Planung, aber auch die Planung von Gewerbegebieten liegen. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)