Auf einer Veranstaltung in der Kongreßhalle am Alexanderplatz protestierten 2.000 Nutzer gegen bestimmte Paragraphen der Nutzungsentgelt- Verordnung, zum Beispiel den dehnbaren Begriff der Ortsüblichkeit.
( Quelle: TAZ 1997)
Der Grundstückseigentümer kann das Nutzungsentgelt nur in bestimmten Grenzen erhöhen, und er muß im Zweifelsfalle nachweisen, daß seine Forderung der Ortsüblichkeit entspricht.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)