Wird das Fahrwerk nach einem Ortschild durch Schlaglöcher auf die Probe gestellt, kann deshalb eine unterschiedliche Zuständigkeit für die Straßen der Grund dafür sein: Dann trägt die Gemeinde die Straßenbaulast, hat aber kein Geld für den Unterhalt.
( Quelle: Tagesspiegel vom 14.03.2002)