Der Bundesverband der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) regte an, das Sozialgerichtsgesetz so zu ändern, dass die Verfahrenskosten bei der Praxisgebühr gesenkt werden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 24.03.2005)
Einen ähnlichen Rabattvertrag hatten die Ortskrankenkassen bereits im vergangenen Jahr mit einem Unternehmen abgeschlossen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 10.06.2005)
Der hessische Landesverband der Betriebskrankenkassen BKK (bei dem es einen landesweiten Finanzausgleich gibt) hielt den hiesigen finanzstarken Ortskrankenkassen derweil vor, mit ihrer Verweigerung zum Zusammenschluß keine "Solidarität" gezeigt zu haben.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)