Danach dürfen Ortspolizeibehörden in Hessen geringfügige Ordnungswidrigkeiten verfolgen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Die Ortspolizeibehörden wurden angehalten, die Zigeuner streng zu überwachen und schärfer gegen sie vorzugehen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 11.01.2002)