Ortsschilds

  1. Zwar müsse ein Kraftfahrer seine Geschwindigkeit grundsätzlich so einrichten, daß er bereits beim Passieren des Ortsschilds die vorgeschriebene Geschwindigkeit einhalten kann; dennoch dürfe er in der Regel mit einer gewissen Meßtoleranz rechnen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)