Gut 16 Milliarden entfallen auf die Länder, 3 Milliarden auf die Westgemeinden bei ausgeglichenen Haushalten der Ostgemeinden und zwei Milliarden auf Sondervermögen des Bundes wie der Einheitsfonds zur Bewältigung der DDR-Altlasten.
( Quelle: ZDF Heute vom 07.06.2002)