Die Polizei in Hessen und Rheinland-Pfalz machte keine Jagd auf mögliche Ozonsünder.
( Quelle: Tagesspiegel 1998)
Wenn die Polizei Ozonsünder verwarne und die Autofahrer nicht zahlten, werde die Stadt als Ordnungsbehörde entsprechende Bußgeldbescheide nicht bearbeiten.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)