Der Tübinger Verfassungsrechtler Günter Püttner sieht im Privatfinanzierungsmodell des Bundes einen Verstoß gegen die Verfassung und das Haushaltsrecht.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Der BUND beruft sich auf ein Rechtsgutachten des Tübinger Professors für öffentliches Recht Püttner, das eindeutig die Verfassungswidrigkeit der privaten Vorfinanzierung ergebe.
( Quelle: FAZ 1994)
Püttner und Kuhn baten das Gericht um ein "klärendes Wort", wie weit die globale Minderausgabe gehen dürfe.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)