In einem dritten Fall (Az.: BVerwG 9 C 22.98) gewährten die Bundesrichter Abschiebeschutz, obwohl der PKK-Sympathisant regelmäßig für die verbotene Organisation gespendet und auch an illegalen Aktionen teilgenommen hatte.
( Quelle: Welt 1999)
Er ist kein PKK-Sympathisant.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Simsek gilt in der Türkei als PKK-Sympathisant und war vor der Flucht nach Deutschland nachweislich gefoltert worden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)