PKV-Prämie

  1. Das heißt: Ist die PKV-Prämie höher als der Höchstbetrag der an sich zuständigen gesetzlichen Krankenkassen (im Falle der Pflichtversicherung), so gehen mehr als die Hälfte zu Lasten des Versicherten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)