PSVaG

  1. Nur über eine solche Tangierung der Rechtsstellung des PSVaG wäre dann der soziale Schutz noch zu gewährleisten. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Vor der Zahlung des Insolvenzbeitrages muß das Unternehmen Meldepflichten gegenüber dem PSVaG erfüllen (§ 11 Abs. 1 und 2 BetrAVG). ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)