Nur wenn dies der Fall gewesen wäre, hätte nach dem deutschen Paßgesetz die Ausreise verboten werden können.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Dennoch sollen, den Worten des Regierungssprechers zufolge, "alle im Paßgesetz vorgesehenen Möglichkeiten ausgeschöpft" werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)