Pachtanspruch

  1. Wer am 3. Oktober 1990 als Datschennutzer 60 Jahre oder älter war, bekommt einen Pachtanspruch auf Lebenszeit eingeräumt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
  2. Datschenbesitzer, die zur deutsch-deutschen Vereinigung am 3. Oktober 1990 das 60. Lebensjahr erreicht hatten, erhalten den Pachtanspruch auf Lebenszeit. ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)