Wer am 3. Oktober 1990 als Datschennutzer 60 Jahre oder älter war, bekommt einen Pachtanspruch auf Lebenszeit eingeräumt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
Datschenbesitzer, die zur deutsch-deutschen Vereinigung am 3. Oktober 1990 das 60. Lebensjahr erreicht hatten, erhalten den Pachtanspruch auf Lebenszeit.
( Quelle: Berliner Zeitung 1994)