Pachtverhältnisses

  1. Pächter aber müßten den Denkmalschutz beachten und die inzwischen veralteten Geräte kostenintensiv erneuern, sich zudem verpflichten, nach Beendigung des Pachtverhältnisses den "alten Zustand" wiederherzustellen, erklärt Manegold. ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
  2. Der Kl., Verpächter von Gaststättenräumen, hat nach Kündigung des Pachtverhältnisses u.a. Verurteilung zur Räumung begehrt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Jedenfalls braucht sich der Vermieter als Unternehmensgläubiger die Dauer des mit dem früheren Unternehmensinhabers begründeten Miet- oder Pachtverhältnisses nicht von einem vertragsfremden Dritten vorzeitig verkürzen zu lassen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)