Packungsbeilage

  1. Wenn der Patient in der Packungsbeilage den Wirkstoff seines Medikament nachsieht, kann er mit der Broschüre schnell herausfinden, worauf er beim Essen achten muß. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Das deutsche Arzneimittelgesetz schreibt vor, daß jedes Arzneimittel eine Packungsbeilage haben muß. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  3. Trotzdem ist die Gebrauchsanleitung eine nicht mehr wegzudenkende Packungsbeilage des Alltags", meinen die Ausstellungsmacher. ( Quelle: TAZ 1997)
  4. Mißtrauisch untersucht er jede Packungsbeilage. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  5. Es empfiehlt sich also, diesmal die Packungsbeilage zuerst zu lesen - und den Stimmungsaufheller nicht zu nehmen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 08.04.2002)
  6. Das anschließende Pochen im Schädel wird durch den dezenten Hinweis auf die Packungsbeilage und den Arzt oder Apotheker auch nicht besser. ( Quelle: TAZ 1997)
  7. Dennoch sind diese Beschwerden in der Packungsbeilage des Präparates aufgeführt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)