So bedarf das Anbringen einer Parabolantenne, die eine bauliche Veränderung darstellt, der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer (Oberlandesgericht Hamm, Beschluß vom 4. Dezember 1992, 15 W 324/92).
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Einem hier lebenden Ausländer ist die Installation einer Parabolantenne zu gestatten, falls er anderweitig keine Sender seines Heimatlandes empfangen kann.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 05.05.2001)
Demnach muß ein Vermieter einem Bewohner erlauben, auf eigene Kosten eine Parabolantenne anbringen zu lassen, sofern eine Gemeinschafts-Satellitenanlage oder ein Kabelanschluß nicht vorhanden sind (Az: 20 ReMiet 1/919).
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Das Gesamtbild der Gebäudefassade würde durch das Anbringen einer Parabolantenne "erheblich beeinträchtigt", auch wenn der Eingriff in die Gebäudesubstanz gering sein könne.
( Quelle: Tagesschau vom 03.03.2005)
In Sozialwohnungen, die dem Staat gehören, darf die Parabolantenne des Hauses nicht auf dem Dach angebracht werden und befindet sich deshalb auf dem Balkon als dem geeignetsten Platz.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Zurück zur Parabolantenne.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
In dem entschiedenen Fall durften polnische Eigentümer eine Parabolantenne anbringen, da sie mit dem vorhandenen Kabelanschluss nur ein einziges Heimatprogramm empfangen konnten und die Gemeinschaftsordnung keine einschränkende Regelung vorsah.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 06.08.2005)
Wer sich die Videoclips mit Beavis and Butthead oder mit Madonna bislang via Parabolantenne direkt vom Satellit auf den Bildschirm holt, wird bald nur noch Bildsalat ernten.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Strahlend weiß reckt das Radioteleskop in Effelsberg in der Nordeifel seine 100 Meter weite Schüssel, eine gewaltige Parabolantenne, in den Himmel.
( Quelle: Die Welt vom 22.01.2005)
Bei seinem Asylurteil (Aktenzeichen 2 BvR 1516/93) beruft sich der Zweite Senat des Verfassungsgerichts allen Ernstes auf eine Entscheidung des ersten Senats vom 18. Januar 1996 über das Anbringen einer Parabolantenne (Aktenzeichen 1 BvR 2116/94).
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)