Parallelrecht

  1. Dass man es schon mutig findet, sich zu Selbstverständlichkeiten zu verpflichten, zeigt die Probleme der muslimischen Verbände und Gemeinschaften: Dort gibt es immer wieder Versuche, das islamische Recht als faktisches Parallelrecht zu praktizieren. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 22.02.2002)