Parkettbodens

  1. Bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Privathaushalt wie Maler- oder Fliesenarbeiten oder dem Schleifen eines Parkettbodens ermäßigt sich die Einkommenssteuer um 20 Prozent der Aufwendungen, also einem Fünftel aller gesammelten Rechnungen. ( Quelle: Abendblatt vom 14.03.2004)