Parlamentarier-Diäten

  1. Wenn ein Abgeordneter mehr als die Hälfte seines Einkommens aus anderer Quelle als seinen Parlamentarier-Diäten bekomme, solle mit der Anrechnung begonnen werden, sagte er der Berliner Zeitung. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 04.01.2005)