Parlamentsdienstes

  1. Nach einem Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes war die Millionenzahlung rechtswidrig, da zu jener Zeit alle Finanzaktionen des Senats den strengen Regeln der vorläufigen Haushaltswirtschaft unterlagen. ( Quelle: Die Welt vom 18.02.2005)
  2. Wie berichtet, war die Zahlung nach einem Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes rechtswidrig, weil sie gegen das Haushaltsrecht verstoßen hat. ( Quelle: Die Welt vom 13.01.2005)