Nach einem Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes war die Millionenzahlung rechtswidrig, da zu jener Zeit alle Finanzaktionen des Senats den strengen Regeln der vorläufigen Haushaltswirtschaft unterlagen.
( Quelle: Die Welt vom 18.02.2005)
Wie berichtet, war die Zahlung nach einem Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes rechtswidrig, weil sie gegen das Haushaltsrecht verstoßen hat.
( Quelle: Die Welt vom 13.01.2005)