Parlamentsjuristen

  1. Nach Ansicht der Parlamentsjuristen müsste dazu kommen "eine Pflicht zu entsprechend differenzierten Angaben zur Fachrichtung des angezeigten Berufs", also beispielsweise in welcher Branche ein Berater tätig ist. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 03.02.2005)