Partei-"Verbot"

  1. Es ist juristisch also nicht genau, wenn immer von einem Partei-"Verbot" oder "Verbotsantrag" die Rede ist: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet vielmehr, falls der Antrag Erfolg hat, vielerlei: ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)