Partei-Beruhigungsgesetz

  1. Oder noch schlimmer: Aus Angst über dieses jährliche Tohuwabohu legt das Partei-Beruhigungsgesetz so hohe Quotenregelungen fest, dass die Umlage praktisch nie bezahlt werden muss. ( Quelle: Tagesspiegel vom 14.02.2004)