Parteigesetz

  1. Wenn sie die nach dem Parteigesetz nötigen Kriterien erfüllen, müssen die verschiedenen Gruppierungen bis zum 23. Juli, 18 Uhr, ihre Kreiswahlvorschläge und Landeslisten beim Kreis- beziehungsweise Landeswahlleiter einreichen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)