Parteigutachten

  1. Man legte jedoch ein Parteigutachten mit folgender Rechnung vor: 7,59 Euro seien pro verlorener Stimme anzusetzen - bei 9236 340 Vorzugsaktien also mehr als 350 Millionen Euro. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 10.10.2001)