Das Bundesverfassungsgericht kann nämlich, sobald ein Verbotsantrag gestellt ist, gemäß Bundesverfassungsgerichtsgesetz Beschlagnahmen, etwa des Parteivermögens, und Durchsuchungen, zum Beispiel von Parteibüros, anordnen.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Die Berliner Justiz leitete am Donnerstag ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Funktionäre ein, die Ende 1989 mehrere Millionen Mark des Parteivermögens ins Ausland geschafft haben sollen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)
Während das im Fall von Spenden eindeutig ist, sie müssen ab 20 000 Mark im Rechenschaftsbericht namentlich aufgeführt werden, lässt das Parteiengesetz bei der Beschreibung des Parteivermögens - so jedenfalls sieht es die SPD - die "Quersaldierung" zu.
( Quelle: DIE WELT 2000)