Auch das eine oder andere Dokument ist im nördlichen Nachbarland nötig: Geburtsurkunde, Meldebescheinigung vom Hauptwohnsitz, Nachweis über den Familienstand, Passkopie und vom nicht-deutschen Partner zusätzlich ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis.
( Quelle: Spiegel Online vom 22.05.2005)