Es sei ein entscheidender Schritt gegen den uneingeschränkten Handel mit embryonalen Stammzellen gemacht worden, sagte Patentanwalt Christof Keussen vom Bundesjustizministerium am Mittwoch nach der Entscheidung.
( Quelle: ZDF Heute vom 25.07.2002)
Wir sind mit der Entscheidung der Einspruchsabteilung uneingeschränkt zufrieden, sagt der Hamburger Patentanwalt Christof Keussen, der das Bundesjustizministerium in der Verhandlung vertrat.
( Quelle: Die Welt Online vom 25.07.2002)