Patentanwalt Christof Keussen

  1. Es sei ein entscheidender Schritt gegen den uneingeschränkten Handel mit embryonalen Stammzellen gemacht worden, sagte Patentanwalt Christof Keussen vom Bundesjustizministerium am Mittwoch nach der Entscheidung. ( Quelle: ZDF Heute vom 25.07.2002)
  2. Wir sind mit der Entscheidung der Einspruchsabteilung uneingeschränkt zufrieden, sagt der Hamburger Patentanwalt Christof Keussen, der das Bundesjustizministerium in der Verhandlung vertrat. ( Quelle: Die Welt Online vom 25.07.2002)