Außer der Kinder- und Augenheilkunde werden dann alle medizinischen Bereiche des Klinikums dort ihre Patienten aufnehmen und eine umfangreiche Diagnostik betreiben können.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 22.10.2002)
Dagegen unterliegen die gesetzlichen Kassen (GKV) dem so genannten Kontrahierungszwang, müssen also alle Patienten aufnehmen.
( Quelle: Die Welt Online vom 03.11.2003)