Patientennamen

  1. Das Zusammenführen von Behandlungsdaten und Patientennamen ist den Kassen im Grundsatz verboten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Man verwechselt eine Infusion oder einen Patientennamen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 25.02.2003)