Patientensicherheitsgesetz

  1. In Dänemark gilt seit 2004 ein Patientensicherheitsgesetz, das Ärzte zur vertraulichen Meldung von Fehlern und Beinahe-Fehlern verpflichtet und eine Bestrafung der Meldenden untersagt. ( Quelle: Tagesspiegel vom 30.06.2005)