Patientenwille

  1. Heikel ist die Entkopplung von der definitiven Todesprognose: Der vorab verfügte Patientenwille gegen bestimmte Behandlungen soll auch gelten, wenn die Krankheit noch nicht unabänderlich zum Ende führt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 11.06.2004)
  2. Doch wie ist der Patientenwille durchzusetzen, wenn sich der Patient nicht im Sterbeprozess befindet? ( Quelle: Tagesspiegel vom 31.08.2004)
  3. Ärzte sollten immer die Gerichte anrufen, wenn der Patientenwille nicht eindeutig feststeht. ( Quelle: BILD 1998)