Heikel ist die Entkopplung von der definitiven Todesprognose: Der vorab verfügte Patientenwille gegen bestimmte Behandlungen soll auch gelten, wenn die Krankheit noch nicht unabänderlich zum Ende führt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 11.06.2004)
Doch wie ist der Patientenwille durchzusetzen, wenn sich der Patient nicht im Sterbeprozess befindet?
( Quelle: Tagesspiegel vom 31.08.2004)
Ärzte sollten immer die Gerichte anrufen, wenn der Patientenwille nicht eindeutig feststeht.
( Quelle: BILD 1998)