Grundsätzlich gilt: Die Garantie des Druckers erlischt nur dann, wenn die nachgefüllten Patronen den Schaden nachweislich verursacht haben oder das Nachfüllen als unsachgemäße Handhabung gewertet wird, erklärt Vobis-Experte Traude.
( Quelle: Tagesspiegel vom 16.02.2005)
Die Antwort von "mg" war zunächst eindeutig: Die Gruppe schickte im Sommer 2001 Patronen an den damaligen Regierungsbeauftragten Otto Graf Lambsdorff und an zwei Mitglieder der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft.
( Quelle: Die Welt vom 20.10.2005)