Pauschalbeiträge

  1. Die Pauschalbeiträge zur Renten- und Krankenversicherung liegen bei jeweils fünf Prozent, hinzu kommen Umlagen zur Lohnfortzahlung von 0,1 Prozent und eine pauschale Lohnsteuer von zwei Prozent, falls Sie nicht über Lohnsteuerkarte abrechnen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 05.07.2005)