Die Richter beanstandeten, dass mit dem Pauschalhonorar von 16,87 Euro pro Seite neben der Übersetzungsleistung auch alle anderen Nutzungsrechte abgegolten sein sollten (Az.: 7 O 24552/04).
( Quelle: Frankenpost vom 30.11.2005)
Allein die Agentur "Zum Goldenen Hirschen" erhielt vom Bundespresseamt ein "monatliches Pauschalhonorar", das sich in 24 Monaten auf insgesamt 493 580 Euro summierte.
( Quelle: Die Welt vom 27.06.2005)
Beispiel erhält dafür ein monatliches Pauschalhonorar von DM 3 000.
( Quelle: Junge Welt 1999)