Krankheit durch Mängel: Ärgert sich ein Pauschalreisender über Mängel während der Ferien so sehr, dass er deswegen erkrankt, so kann er dafür nicht neben einer Reisepreisminderung eine Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude verlangen.
( Quelle: DIE WELT 2001)
Für das Programm braucht man als Pauschalreisender eher mehrere Jahre.
( Quelle: TAZ 1991)