Pauschalreisender

  1. Krankheit durch Mängel: Ärgert sich ein Pauschalreisender über Mängel während der Ferien so sehr, dass er deswegen erkrankt, so kann er dafür nicht neben einer Reisepreisminderung eine Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude verlangen. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  2. Für das Programm braucht man als Pauschalreisender eher mehrere Jahre. ( Quelle: TAZ 1991)