Für Besserverdienende ist es attraktiver, für den Pauschalsteuersatz von 25 Prozent (Basissteuersatz plus Solidaritätsabgaben) zu optieren.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 16.10.2002)
LANDWIRTSCHAFT: Für Aushilfskräfte in der Landwirtschaft wird der Pauschalsteuersatz von drei auf fünf Prozent nach Paragraph 40a Absatz 3 Einkommensteuergesetz erhöht.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)