Geschieht dies nicht, können Pauschalurlauber in Eigenregie weiter reisen und sich die Kosten erstatten lassen.
( Quelle: Die Welt Online vom 17.10.2003)
Pauschalurlauber, die Ansprüche gegen den Reiseveranstalter geltend machen wollen, müssen das binnen einem Monats nach der Rückkehr tun.
( Quelle: Tagesspiegel vom 12.05.2003)
Frankreich sei für Pauschalurlauber kein Flugreiseziel.
( Quelle: )
Entstehen dem Pauschalurlauber durch den Ausfall oder eine erhebliche Verzögerung des Fluges zusätzliche Kosten, kommt der Reiseveranstalter beispielsweise für zusätzliche Hotelübernachtungen oder für Verpflegung auf.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 10.11.2001)
Gifhorn/Wiesbaden - Das Amtsgericht Gifhorn entschied für die Kläger: Pauschalurlauber müssten es nicht hinnehmen, wenn ihr Zielflughafen geändert wird und sie einen Teil der Strecke mit dem Bus befördert werden.
( Quelle: Spiegel Online vom 06.07.2005)