Pauschalurlauber

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  1. Geschieht dies nicht, können Pauschalurlauber in Eigenregie weiter reisen und sich die Kosten erstatten lassen. ( Quelle: Die Welt Online vom 17.10.2003)
  2. Pauschalurlauber, die Ansprüche gegen den Reiseveranstalter geltend machen wollen, müssen das binnen einem Monats nach der Rückkehr tun. ( Quelle: Tagesspiegel vom 12.05.2003)
  3. Frankreich sei für Pauschalurlauber kein Flugreiseziel. ( Quelle: )
  4. Entstehen dem Pauschalurlauber durch den Ausfall oder eine erhebliche Verzögerung des Fluges zusätzliche Kosten, kommt der Reiseveranstalter beispielsweise für zusätzliche Hotelübernachtungen oder für Verpflegung auf. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 10.11.2001)
  5. Gifhorn/Wiesbaden - Das Amtsgericht Gifhorn entschied für die Kläger: Pauschalurlauber müssten es nicht hinnehmen, wenn ihr Zielflughafen geändert wird und sie einen Teil der Strecke mit dem Bus befördert werden. ( Quelle: Spiegel Online vom 06.07.2005)
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