Die Kl. hat den Inhalt des Pauschalvertrags dargelegt und den Gegenstand der zusätzlich abgerechneten Leistungen hinreichend beschrieben.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Behauptung der Kl. läuft darauf hinaus, daß die Parteien hinsichtlich der hier berechneten Maurer- und Isolierarbeiten nach Abschluß des Pauschalvertrags eine Stundenlohnvereinbarung getroffen haben.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)