Dafür legen die Behörden Pauschbeträge fest, die derzeit 953 Mark für Ledige beziehungsweise 1 907 für Verheiratete ausmachen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Auf der Lohnsteuerkarte bereits berücksichtigt sind Freibeträge für minderjährige Kinder und gesetzliche Pauschbeträge für Behinderte und Hinterbliebene.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 23.10.2004)
Berufsbezogene Pauschbeträge sowie die Geltendmachung tatsächlicher Aufwendungen neben dem Arbeitnehmerpauschbetrag sei nicht möglich.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)