Pensionsrücklage

  1. Besonders skandalös seien die Heraufsetzung der Altersgrenze für Polizei, Feuerwehr und Justiz von 60 auf 61 Jahre, die Halbierung des Weihnachtsgeldes, die Streichung von Zulagen und die Einführung einer Pensionsrücklage auf Kosten der Beamten. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)