Am gleichen Tag hatten 11 Arbeitnehmer gegen die Richtigkeit der Wählerliste schriftl. Einspruch erhoben mit der Begründung, die Korrektoren, Perforatoren und Zeitungsträger gehörten zu der Gruppe der Arbeiter, seien aber dort nicht aufgeführt.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)