Perreng

  1. Einen ausdrücklichen Rechtsanspruch darauf gibt es laut Martina Perreng vom Deutschen Gewerkschaftsbund in Berlin nicht. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 24.09.2005)
  2. DGB-Arbeitsrechtlerin Martina Perreng klärt für BILD die wichtigsten Fragen: ( Quelle: BILD 2000)
  3. Eine einmalige Befristung auf maximal zwei Jahre reiche aus, "mehr sollte nicht sein", sagte die Leiterin für Arbeitsrechtspolitik beim DGB, Martina Perreng. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)