Einen ausdrücklichen Rechtsanspruch darauf gibt es laut Martina Perreng vom Deutschen Gewerkschaftsbund in Berlin nicht.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 24.09.2005)
DGB-Arbeitsrechtlerin Martina Perreng klärt für BILD die wichtigsten Fragen:
( Quelle: BILD 2000)
Eine einmalige Befristung auf maximal zwei Jahre reiche aus, "mehr sollte nicht sein", sagte die Leiterin für Arbeitsrechtspolitik beim DGB, Martina Perreng.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)