Personalaktenrechts

  1. Die durch das 9. Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften eingeführte Neuordnung des Personalaktenrechts bringt einen meines Erachtens sachgerechten bereichspezifischen Personaldatenschutz, allerdings nur für den öffentlichen Dienst (111). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)