Inzwischen dürfen die Daten zwar nur werblich genutzt werden, wenn der Käufer ausdrücklich zustimmt, doch die "illegale Eingabe der Personalausweis-Nummer wird nach wie vor verlangt", heißt es.
( Quelle: Reutlinger General Anzeiger vom 29.10.2005)
Danach wird per Funksignal eine Glastür geöffnet, und an einem zweiten Schalter muss die Besucherin ihren Namen, die Ankunftszeit und die Personalausweis-Nummer in eine Liste eintragen.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)