Die Personalkürzung bedeutet, daß in den fünf Gestaltungsräumen, die aus drei bis vier Gemeinden bestehen, jeweils nur noch maximal eine Kirchenmusikerstelle zur Verfügung stehen wird.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 10.06.2005)
Gerade in den integrativen Gruppen mit behinderten Kindern darf keine Personalkürzung erfolgen.
( Quelle: Thüringer Allgemeine vom 27.06.2005)