Personalvorhaltung

  1. Damit trägt dieser auch die volle Verantwortung für Organisationsmängel, wie zum Beispiel eine unzureichende Personalvorhaltung getroffen zu haben, für Pflegematerialeinsatz und den Pflegehilfsmitteleinsatz und so weiter. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)